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Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehörden, Unteren Landesbehörden und Einrichtungen …

§ 12

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz ist dem Landtag bis zum 1. Januar 2011 zu berichten.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Die Ministerin

für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Für den Innenminister

die Justizministerin

Der Minister

für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

Der Minister

für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

§ 11