Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DVOzVermKatG NRW DVOzVermKatG NRW § 12 (aufgehoben) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 12 DVOzVermKatG NRW ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(aufgehoben)“ im Gesetz. Für § 12 DVOzVermKatG NRW liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm