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Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Handwerksordnung und der …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29192/1#abs-1 (1) Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der Handwerksordnung ist die Bezirksregierung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29192/1#abs-2 (2) Die Zuständigkeiten nach den §§ 7a, 7b, 8 und 9 der Handwerksordnung werden von den höheren Verwaltungsbehörden auf die Handwerkskammern übertragen.

§ 2