Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Landeshaushaltsordnung im …§ 5
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein- Westfalen