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Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und …

§ 6 In-Kraft-Treten und Berichtspflicht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29131/6#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29131/6#abs-2 (2) Die Landesregierung überprüft bis zum 31. Dezember 2010 die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister

für Innovation, Wissenschaft,

Forschung und Technologie

Der Finanzminister

für die

Ministerin

für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Der Innenminister

Der Minister

für Bauen und Verkehr

Die Justizministerin

Der Minister

für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

§ 5