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Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes …

§ 15 Berichtswesen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Betriebsleitung hat ihren Berichtspflichten gemäß § 7 und § 20 Eigenbetriebsverordnung gegenüber dem Direktor/der Direktorin des Landschaftsverbandes, dem Betriebsausschuss und dem Kämmerer/der Kämmerin vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende zu entsprechen. Auf Anforderung sind alle sonstigen finanz- und betriebswirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.

§ 14 § 16