nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 15 Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes … (Nordrhein-Westfalen) — Berichtswesen

Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 22.04.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Betriebsleitung hat ihren Berichtspflichten gemäß § 7 und § 20 Eigenbetriebsverordnung gegenüber dem Direktor/der Direktorin des Landschaftsverbandes, dem Betriebsausschuss und dem Kämmerer/der Kämmerin vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende zu entsprechen. Auf Anforderung sind alle sonstigen finanz- und betriebswirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.