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§ 15 NW_29121 (Nordrhein-Westfalen) — Berichtswesen

Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Betriebsleitung hat ihren Berichtspflichten gemäß § 7 und § 20 Eigenbetriebsverordnung gegenüber dem Direktor/der Direktorin des Landschaftsverbandes, dem Betriebsausschuss und dem Kämmerer/der Kämmerin vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende zu entsprechen. Auf Anforderung sind alle sonstigen finanz- und betriebswirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.