Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes …§ 1 Rechtsform und Name des Betriebes
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29121/1#abs-1 (1) Der LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb wird als Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit gem. § 23 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit § 107 Abs. 2 Gemeindeordnung nach den Vorschriften der Landschaftsverbandsordnung, der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung und den Bestimmungen dieser Betriebssatzung wie ein Eigenbetrieb (eigenbetriebsähnliche Einrichtung, in dieser Satzung auch als „Betrieb“ bezeichnet) geführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29121/1#abs-2 (2) Der Betrieb führt den Namen „LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb”.