(1) Der LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb wird als Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit gem. § 23 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit § 107 Abs. 2 Gemeindeordnung nach den Vorschriften der Landschaftsverbandsordnung, der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung und den Bestimmungen dieser Betriebssatzung wie ein Eigenbetrieb (eigenbetriebsähnliche Einrichtung, in dieser Satzung auch als „Betrieb“ bezeichnet) geführt.
(2) Der Betrieb führt den Namen „LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb”.