Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APVOLKon NRW
APVOLKon NRW§ 19 Prüfungsaufgaben
Stand: 26.08.2026
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschuss legt die schriftlichen Prüfungsaufgaben fest, die sich an den Ausbildungsinhalten orientieren.