Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW
GO NRW§ 90 Vermögensgegenstände
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/90#abs-1 (1) Die Gemeinde soll Vermögensgegenstände nur erwerben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/90#abs-2 (2) Die Vermögensgegenstände sind pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag erbringen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/90#abs-3 (3) Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen sind im besonderen öffentlichen Interesse zulässig. Dies gilt insbesondere für Veräußerungen zur Förderung von sozialen Einrichtungen, des sozialen Wohnungsbaus, des Denkmalschutzes und der Bildung privaten Eigentums unter sozialen Gesichtspunkten. Vor dem Unterwertverkauf eines Grundstücks an Unternehmen ist die Vereinbarkeit der Vergünstigung mit dem Binnenmarkt sicherzustellen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/90#abs-4 (4) Für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes gilt Absatz 3 sinngemäß.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/90#abs-5 (5) Für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gemeindewaldungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes und des Landesforstgesetzes.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 90 GO NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 26.02.2009 – 14 A 3073/07Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 – 13 K 3017/04Zitiert von 5
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2005 – 13 L 1963/04Zitiert von 6
- VG Düsseldorf, 25.11.2004 – 5 K 4503/01
- OVG NRW, 30.06.2000 – 21 E 472/00Rechtsweg für Streitigkeiten über die Auswahlentscheidung bei der Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BGH, 15.02.2019 – V ZR 77/18Ausübungsfrist für Wiederkaufsrecht von 30 Jahren in städtebaulichem Vertrag unwirksamZitiert von 31
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 19.06.2017 – 5 U 20/16Zitiert von 1
- OLG Köln, 11.11.2015 – 13 U 159/13Zitiert von 5
- VG Münster, 30.09.2011 – 1 L 408/11Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 90 GO NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.