Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW
GO NRW§ 14 Siegel, Wappen und Flaggen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/14#abs-1 (1) Die Gemeinden führen Dienstsiegel.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/14#abs-2 (2) Die Gemeinden führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/14#abs-3 (3) Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
2. Teil
Gemeindegebiet