Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW
GO NRW§ 126 Anfechtung von Aufsichtsmaßnahmen
Stand: 01.01.2026
Maßnahmen der Aufsichtsbehörde können unmittelbar mit der Klage im Verwaltungsstreitverfahren angefochten werden.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 126 GO NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Minden, 08.06.2011 – 11 K 2399/10Zitiert von 1
- VG Minden, 08.06.2011 – 11 K 744/11Zitiert von 2
- VG Arnsberg, 18.01.2011 – 4 K 2455/09Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.