Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW
GO NRW§ 1 Wesen der Gemeinden
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/1#abs-1 (1) Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/1#abs-2 (2) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften.