Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / EigVO NRW
EigVO NRW§ 12 Wirtschaftsjahr
Stand: 26.08.2026
Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Wenn die betrieblichen Bedürfnisse es erfordern, kann die Betriebssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.