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EigVO NRW

§ 12 Wirtschaftsjahr

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Wenn die betrieblichen Bedürfnisse es erfordern, kann die Betriebssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.

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