nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 NW_28847 (Nordrhein-Westfalen) — Wirtschaftsjahr

EigVO NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Wenn die betrieblichen Bedürfnisse es erfordern, kann die Betriebssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.