Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Niederländisch-Reformierte Gemeinde zu Wuppertal
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …§ 3
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
zugleich für
den Innenminister
Der Justizminister