Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl
Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und …§ 5 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung überprüft bis zum Ablauf des Jahres 2014 und danach alle fünf Jahre die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Wirtschaft und Arbeit