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§ 5 NW_28734 (Nordrhein-Westfalen) — In-Kraft-Treten

Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung überprüft bis zum Ablauf des Jahres 2014 und danach alle fünf Jahre die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister

für Wirtschaft und Arbeit