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NP-VO Eifel

§ 21 Nationalpark-Beirat

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Auf Vorschlag der Nationalparkverwaltung kann zur fachlichen Beratung in Fragen des Nationalparks ein wissenschaftlicher Beirat vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen werden. Den Vorsitz des Beirates führt das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen oder ein/eine von ihm bestellte/r Vertreter/Vertreterin.

§ 20 § 22