Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PolG NRW
PolG NRW§ 58 Begriffsbestimmungen, zugelassene Waffen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/58#abs-1 (1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/58#abs-2 (2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/58#abs-3 (3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe (Sprengmittel).
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/58#abs-4 (4) Als Waffen sind Schlagstock und Distanzelektroimpulsgeräte sowie als Schusswaffen Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole zugelassen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/58#abs-5 (5) Wird die Bundespolizei im Lande Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der Polizei in den Fällen des Artikels 35 Abs. 2 Satz 1 oder des Artikels 91 Abs. 1 des Grundgesetzes eingesetzt, so sind für die Bundespolizei auch Maschinengewehre und Handgranaten zugelassen (besondere Waffen). Die besonderen Waffen dürfen nur nach den Vorschriften dieses Gesetzes eingesetzt werden.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 58 PolG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 15.01.2019 – 6 A 179/17Prüfungsrecht: Anspruch auf Neubewertung einer Klausur wegen unzureichender Begründung der Bewertung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- OVG NRW, 29.08.2024 – 5 A 2042/23Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend polizeiliche Maßnahmen wegen Verstößen gegen die Corona-Maskenpflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OLG Köln, 14.04.2022 – 7 U 146/20Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 19.02.2016 – 17 K 6092/12
- OLG Hamm, 16.12.2014 – 1 Ws 521/14Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.