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PolG NRW

§ 13 Prüfung von Berechtigungsscheinen

Stand: 13.12.2025

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Die Polizei kann verlangen, dass ein Berechtigungsschein zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn die betroffene Person auf Grund einer Rechtsvorschrift oder einer vollziehbaren Auflage in einem Erlaubnisbescheid verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen.

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