Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Bekanntmachung des Abkommens über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 24. Mai 2003
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen haben ein Abkommen über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft geschlossen.
Das Abkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Nach dem die letzte Ratifikationsurkunde beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 9. April 2003 hinterlegt wurde, ist das Abkommen gemäß § 6 Abs. 1 am 10. April 2003 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 24. Mai 2003
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Peer S t e i n b r ü c k
Abkommen
über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes
zur Abnahme der Eignungsprüfung für die
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Das Land Hessen
das Land Nordrhein-Westfalen
das Land Rheinland-Pfalz
das Land Saarland und
der Freistaat Thüringen
- nachstehend "Länder" genannt -
schließen folgendes Abkommen: