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# Volltext NW_28312 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 24. Mai 2003

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen haben ein Abkommen über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft geschlossen.

Das Abkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Nach dem die letzte Ratifikationsurkunde beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 9. April 2003 hinterlegt wurde, ist das Abkommen gemäß § 6 Abs. 1 am 10. April 2003 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 24. Mai 2003

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Peer S t e i n b r ü c k

Abkommen

über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes

zur Abnahme der Eignungsprüfung für die

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Das Land Hessen

das Land Nordrhein-Westfalen

das Land Rheinland-Pfalz

das Land Saarland und

der Freistaat Thüringen

- nachstehend "Länder" genannt -

schließen folgendes Abkommen:

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Zitiervorschlag: Volltext NW_28312 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28312/volltext

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