Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes
Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes§ 7 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister
Hinweis
Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 121 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351))
Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Änderungsverlauf
-
12.07.2014 in Kraft
neu gefasst durch Artikel 15 der Verordnung vom 27. Juni 2014 (GV. NRW. S. 376), in Kraft getreten am 12. Juli 2014
GV. NRW. 2014 S. 376
-
21.11.2009 in Kraft
geändert durch Artikel 11 der VO vom 3. November 2009 (GV. NRW. S. 561), in Kraft getreten am 21. November 2009
GV. NRW. 2009 S. 561
-
05.04.2005 Ausfertigung
§ 7 angefügt durch Artikel 120 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351)
GV. NRW. 2005 S. 351
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.