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Satzung des AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

§ 16 Einladungen und Bekanntmachungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Versendung von Einladungen und Unterlagen für die Arbeit der Gremien kann form- und fristgerecht auch in elektronischer Form erfolgen. Bekanntmachungen für die Verbandsmitglieder werden in der Verbandsgeschäftsstelle ausgelegt.

§ 15 § 17