nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 16 NW_28294 (Nordrhein-Westfalen) — Einladungen und Bekanntmachungen

Satzung des AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Versendung von Einladungen und Unterlagen für die Arbeit der Gremien kann form- und fristgerecht auch in elektronischer Form erfolgen. Bekanntmachungen für die Verbandsmitglieder werden in der Verbandsgeschäftsstelle ausgelegt.