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Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse - RZVK -, Bekanntmachung der NeufassungEingangsformel
Stand: 26.08.2026
Aufgrund des § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG NW - hat der Kassenausschuss in seiner Sitzung vom 23. Mai 2002 und im schriftlichen Verfahren vom 30. August 2002 wie folgt beschlossen:
Die Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. März 1986 (GV NRW S. 277), zuletzt geändert durch die 31. Satzungsänderung vom 23. Mai 2002 (GV. NRW. S. 498), wird wie folgt neu gefasst:
Satzung
der Rheinischen Zusatzversorgungskasse
- RZVK -
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 29. Oktober 2002