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Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse - RZVK -, Bekanntmachung der Neufassung

§ 1 Allgemeines

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28244/1#abs-1 (1) 1Die kommunale Zusatzversorgungskasse führt den Namen „Rheinische Zusatzversorgungskasse - RZVK -“ (Kasse). 2Sie ist eine Sonderkasse der Rheinische Versorgungskassen (RVK) mit Sitz in Köln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28244/1#abs-2 (2) Das Vermögen der Kasse wird als Sondervermögen geführt und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Rheinische Versorgungskassen und des die Geschäfte der Rheinische Versorgungskassen führenden Landschaftsverbandes Rheinland; ebenso haften der Landschaftsverband Rheinland und die Rheinische Versorgungskassen nicht für Verbindlichkeiten der Kasse.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28244/1#abs-3 (3) 1Die Kasse führt ein Dienstsiegel. 2Das Dienstsiegel enthält das Wappenschild des Landschaftsverbandes Rheinland und trägt in der Umschrift den Namen der Kasse.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28244/1#abs-4 (4) Der Geschäftsbereich der Kasse erstreckt sich auf das Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland und das der Regierungsbezirke Koblenz und Trier des Landes Rheinland-Pfalz.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28244/1#abs-5 (5) Für die Erledigung der Geschäfte der Kasse beteiligt sich diese anteilig an den Verwaltungskosten der Rheinische Versorgungskassen einschließlich der Erstattung der Kosten und der Gemeinkosten für das erforderliche Personal.

§ 2