Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Ems zur Umsetzung der RL 2000/60/EG - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - in der Flussgebietseinheit Ems

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer …

§ 4 Vorsitz

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Vorsitz im Emsrat und in der Koordinierungsgruppe Ems liegt bis zum Abschluss der Bestandsaufnahme nach Artikel 5 WRRL bei einer Behörde des Landes Niedersachsen. Danach kann der Emsrat die Zeitdauer des Vorsitzes einvernehmlich verlängern oder ein anderes Vorsitzland bestimmen.

§ 3 § 5