Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Stollen 'Reuter', Stollen 'Grundseifen/Grube Klara' und Stollen 'Birker Ley' des Wasserbeschaffungsverbandes Birken, Verbandsgemeinde Kirchen, Landkreis Altenkirchen

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Festsetzung eines …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz handelt im Einvernehmen mit der Bezirksregierung in Arnsberg unter Anwendung des im Lande Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts, soweit das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen berührt wird. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.

§ 1 § 3