nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 NW_28199 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Stollen 'Reuter', Stollen 'Grundseifen/Grube Klara' und Stollen 'Birker Ley' des Wasserbeschaffungsverbandes Birken, Verbandsgemeinde Kirchen, Landkreis Altenkirchen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz handelt im Einvernehmen mit der Bezirksregierung in Arnsberg unter Anwendung des im Lande Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts, soweit das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen berührt wird. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.