Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Hessen und …§ 3
Stand: 26.08.2026
Bei der Wahrnehmung der vorstehenden Aufgaben gelten:
- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Hessen die Vorschriften des nordrhein-westfälischen Landesrechts, insbesondere das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,
- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorschriften des hessischen Landesrechts, insbesondere das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.