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§ 3 NW_28181 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der Wahrnehmung der vorstehenden Aufgaben gelten:

- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Hessen die Vorschriften des nordrhein-westfälischen Landesrechts, insbesondere das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,

- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorschriften des hessischen Landesrechts, insbesondere das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.