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Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der …

§ 4 Eignung der Prüferinnen/Prüfer

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Prüferinnen/die Prüfer müssen fachlich und persönlich für ihre Aufgaben geeignet sein. Bei der Auswahl der Prüferinnen/der Prüfer ist die Leiterin/der Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamtes zu hören.

§ 3 § 5