Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der Neufassung
Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der …§ 4 Eignung der Prüferinnen/Prüfer
Stand: 26.08.2026
Die Prüferinnen/die Prüfer müssen fachlich und persönlich für ihre Aufgaben geeignet sein. Bei der Auswahl der Prüferinnen/der Prüfer ist die Leiterin/der Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamtes zu hören.