Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien
Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 26. Oktober 2001
Das Bundesministerium des Innern und das Land Nordrhein-Westfalen haben am 12.Juli 2001 die Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien geschlossen
Die Vereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 26. Oktober 2001
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Wolfgang C l e m e n t
Vereinbarung
zwischen
dem Bundesministerium des Innern
und
dem Innemministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
über
die Bildung eines gemeinsamen
Sicherheitskooperationssystems zwischen
ihren Polizeien
Das Bundesministerium des Innern und das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sind unter Bekräftigung ihres Willens, die Zusammenarbeit ihrer Polizeien unter Berücksichtigung der bisherigen erfolgreichen Kooperation weiter auszubauen, und in der Absicht, durch das Zusammenwirken der Kräfte beider Kooperationspartner in Nordrhein-Westfalen bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben einen effektiven Sicherheitsverbund auf den Gebieten der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung zu gewährleisten, wie folgt übereingekommen:
Teil I
Ziele der Vereinbarung,
Anwendungsbereich