Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem …

Art 10

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 12. Juli 2001 in Kraft.

Köln, den 12. Juli 2001

Für die Bundesrepublik Deutschland

Der Bundesminister des Innern

Otto Schily

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Innenminister

Dr. Fritz Behrens

Art 9