Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt betreffend die Vereinigung der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät und der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt betreffend die …

§ 2 Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahmen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28151/2#abs-1 (1) Die Organe der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät und der Westfälischen Provinzial Lebensversicherungsanstalt führen die für den Vollzug der Vereinigung erforderlichen Schritte entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten durch.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28151/2#abs-2 (2) Das Umwandlungsgesetz findet entsprechende Anwendung. Insbesondere erfolgt die Übertragung des Vermögens der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt auf die Westfälische Provinzial-Feuersozietät im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.

§ 1 § 3