Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt betreffend die Vereinigung der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät und der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt betreffend die …

§ 1 Gegenstand

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28151/1#abs-1 (1) Die Westfälische Provinzial-Lebensversicherungsanstalt wird im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens ohne Abwicklung auf die Westfälische Provinzial-Feuersozietät verschmolzen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28151/1#abs-2 (2) Gegenstand der Aufnahme nach § 1 Abs. 1 sind alle Aktiva und Passiva der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt.

§ 2