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Westfälische Provinzial-VersicherungG

§ 1 Grundlagen der Anstalt

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28147/1#abs-1 (1) Die Westfälische Provinzial-Feuersozietät und die Westfälische Provinzial-Lebensversicherungsanstalt, nachstehend Anstalten genannt, sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Die geschäftliche Tätigkeit der Anstalten ist nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls zu führen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28147/1#abs-2 (2) Die Rechtsverhältnisse der Anstalten bestimmen sich nach diesem Gesetz und nach ihren Satzungen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28147/1#abs-3 (3) Die Anstalten haben ihren Sitz in Münster (Westfalen).

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28147/1#abs-4 (4) Die Anstalten sind berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen. Das Dienstsiegel trägt in der Inschrift den Namen der Anstalt.

§ 2