Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 12. Dezember 2000
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2000 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird gemäß Artikel 8 Absatz 1 gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 12. Dezember 2000
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Wolfgang C l e m e n t
Staatsvertrag
zwischen
dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer
und der vereidigten Buchprüfer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
im Lande Nordrhein-Westfalen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Wirtschaftsminister, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister, schließen folgenden Staatsvertrag: