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Bekanntmachung des Abkommens der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 12. Dezember 2000
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen geschlossen.
Das Abkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 12. Dezember 2000
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Wolfgang C l e m e n t
Abkommen
der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung
bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen
Zwischen
dem Land Baden Württemberg,
dem Freistaat Bayern,
dem Land Berlin,
dem Land Brandenburg,
der Freien Hansestadt Bremen,
der Freien und Hansestadt Hamburg,
dem Land Hessen,
dem Land Mecklenburg-Vorpommern,
dem Land Niedersachsen,
dem Land Nordrhein-Westfalen,
dem Land Rheinland-Pfalz,
dem Saarland,
dem Freistaat Sachsen,
dem Land Sachsen-Anhalt,
dem Land Schleswig-Holstein
und dem Freistaat Thüringen
wird - vorbehaltlich der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften der Länder, soweit dies durch die Verfassung vorgeschrieben ist - folgendes Abkommen über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen geschlossen: