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# Volltext NW_28101 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 12. Dezember 2000

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen geschlossen.

Das Abkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 12. Dezember 2000

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Wolfgang C l e m e n t

Abkommen

der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung

bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen

Zwischen

dem Land Baden Württemberg,

dem Freistaat Bayern,

dem Land Berlin,

dem Land Brandenburg,

der Freien Hansestadt Bremen,

der Freien und Hansestadt Hamburg,

dem Land Hessen,

dem Land Mecklenburg-Vorpommern,

dem Land Niedersachsen,

dem Land Nordrhein-Westfalen,

dem Land Rheinland-Pfalz,

dem Saarland,

dem Freistaat Sachsen,

dem Land Sachsen-Anhalt,

dem Land Schleswig-Holstein

und dem Freistaat Thüringen

wird - vorbehaltlich der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften der Länder, soweit dies durch die Verfassung vorgeschrieben ist - folgendes Abkommen über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen geschlossen:

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Zitiervorschlag: Volltext NW_28101 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28101/volltext

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