Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Regelung der Dienstaufsicht über die Bezirksregierungen in Personalangelegenheiten
Gesetz zur Regelung der Dienstaufsicht über die Bezirksregierungen in …§ 3
Stand: 26.08.2026
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2009 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.