Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die polizeiliche Zusammenarbeit bei Einsätzen aufgrund von Geiselnahmen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und …§ 5
Stand: 26.08.2026
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann zum 31.12. eines Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.
Berlin, den 11. Mai 2000
Für die
Bundesrepublik Deutschland
der
Bundesminister des Innern
Otto S c h i l y
Düsseldorf, den 11. Mai 2000
Für das
Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Innenminister
Dr. Fritz B e h r e n s