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§ 5 NW_28063 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die polizeiliche Zusammenarbeit bei Einsätzen aufgrund von Geiselnahmen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann zum 31.12. eines Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.

Berlin, den 11. Mai 2000

Für die

Bundesrepublik Deutschland

der

Bundesminister des Innern

Otto S c h i l y

Düsseldorf, den 11. Mai 2000

Für das

Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Innenminister

Dr. Fritz B e h r e n s