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HeilBerG

§ 72 Verfahrensbeistand

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Beschuldigte können sich in jeder Lage des Verfahrens bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte oder Kammerangehöriger als Beistand bedienen.

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