Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation 'Medien und Informationstechnologien in Erziehung, Unterricht und Bildung'
Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation 'Medien und Informationstechnologien in …§ 4
Stand: 26.08.2026
Die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation wird vor dem für den Studienort zuständigen Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen abgelegt. Im Fall der Vorbereitung durch Einrichtungen der Lehrerfortbildung bestimmt das Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung das zuständige Prüfungsamt.