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Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation 'Medien und Informationstechnologien in …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Studien zur Vorbereitung auf die Prüfung werden in Studiengängen gemäß § 87 Abs. 3 UG oder durch Einrichtungen der Lehrerfortbildung durchgeführt. Geeignete Elemente des Studiums bis zur Ersten Staatsprüfung können auf Antrag angerechnet werden.

§ 2 § 4