Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen auf die Bezirksregierungen
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen …§ 1
Stand: 26.08.2026
Die Anerkennungsbefugnis gemäß § 20 Abs. 1 bis 5 LABG in Verbindung mit § 50 der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) wird auf die Bezirksregierungen übertragen.